Information für Architekten
Architekten wissen, dass sich ihre Aufgabe nicht auf die bauliche Gestaltung
eines Gebäudes beschränkt, sondern dass auch das Klima im Gebäude
einen erheblichen Einfluss auf das Wohlbefinden der Benutzer hat. Hierzu
gehören Aspekte wie die Gestaltung und Beleuchtung der Innenräume,
ebenso aber auch Heizung, Klimatisierung usw. Das komplexe Zusammenspiel
all dieser Faktoren muss in der Planung berücksichtigt werden.
Moderne Architekten sind sich bewusst, dass sie eine ökologische Verantwortung
übernehmen, insbesondere bei der Heizungsplanung. Denn in keinem anderen
Bereich verbrauchen wir so viel Energie wie bei der Raumheizung.
Die Vorräte an klassischen Energieträgern Kohle, Erdöl,
Erdgas sind bekanntlich begrenzt. Eigentlich sind sie zum Verbrennen viel
zu schade. Darüber hinaus beeinflusst ihre Nutzung unser Klima durch
toxische Schadstoffe und CO2 und andere Treibhausgase. Eine besonders viel
versprechende und zukunftsträchtige Lösung ist die verstärkte
Nutzung regenerativer Energiequellen, denn sie beziehen ihre Kraft letztlich
aus der Sonne oder der Umwelt.
Eine solche regenerative Energiequelle ist auch die Erdwärme. Sie
bezieht ihr Energiepotential aus atomaren Zerfallprozessen im Erdinneren.
Durch Sonneneinstrahlung wird dieses Potenzial ständig neu aufgeladen.
Es ist erklärter Wille der Bundesregierung, den Anteil regenerativer
Energien zu steigern. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber mit seiner
ab 1. Februar 2002 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV)
den Wärmebedarf eines Gebäudes auf einen bestimmten Primärenergiebedarf
begrenzt. Neben dem Transmissions- und Lüftungswärmebedarf,
der die bisherigen zulässigen Werte (WschVO 95) nach wie vor
nicht überschreiten darf, spielen nunmehr Technik und primärenergetische
Effizienz der Heizanlage eine entscheidende Rolle. Es gilt die bekannte
mathematische Beziehung:
Qmax > Q = ep x ( QH + QTW) [kWh/m²a]
Es bedeuten:
Q = berechneter Primärenergiebedarf des Bau-Objekts
Qmax = maximal zulässiger Bedarf
ep = Aufwandszahl
QH = Raumwärmebedarf des Gebäudes
QTW = Wärmebedarf für das Trinkwasser
Entscheidend ist nun die Aufwandszahl ep. Im Gegensatz zur bisherigen
Betrachtung, bei der nur vom Heizöl im Keller oder
vom Erdgas am Brenner aus bilanziert wurde, wird nun
die gesamte Umwandlungs- und Transportkette des Energieträgers
von der Förderung bis zur Nutzenergie Wärme
berücksichtigt.
Da eine Erdwärmeheizung nur Systemantriebsenergie erfordert
und bis zu 80 % der Nutzwärme dem Erdboden entzieht, liegt
ihre primärenergetische Aufwandszahl immer unter 1. Umgekehrt
liegt die Aufwandszahl bei Systemen mit fossiler Verbrennung (auch
bei der Brennwerttechnik ) immer über 1.
Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen diese Zusammenhänge:
Im linken Beispiel ergibt sich als Aufwandszahl:
ep = (102,8 + 4,7)/ 69,3 = 1,55
im rechten:
ep = 55/ 69,3 = 0,79
Die gewählten Beispiele machen deutlich, dass in Zukunft die Aufgabe
einer Gebäudeplanung nicht mehr mit dem Nachweis eines ausreichenden
Wärmeschutzes abgeschlossen ist und anschließend der Heizungsplaner
oder -installateur jede beliebige Beheizungsart wählen kann, sondern
dass von Anfang an die Effizienz der Heizanlage in die Planungs-Überlegungen
mit einbezogen werden muss. Der Gesetzgeber überlässt es dabei
dem Planer, ob er eine ineffiziente und damit meist kostengünstigere
Heizanlage wählt und dann zusätzlich Kosten für einen erhöhten
Wärmeschutz in Kauf nimmt oder umgekehrt. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht
diesen Zusammenhang.
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