Information für Architekten

Architekten wissen, dass sich ihre Aufgabe nicht auf die bauliche Gestaltung eines Gebäudes beschränkt, sondern dass auch das Klima im Gebäude einen erheblichen Einfluss auf das Wohlbefinden der Benutzer hat. Hierzu gehören Aspekte wie die Gestaltung und Beleuchtung der Innenräume, ebenso aber auch Heizung, Klimatisierung usw. Das komplexe Zusammenspiel all dieser Faktoren muss in der Planung berücksichtigt werden.

Moderne Architekten sind sich bewusst, dass sie eine ökologische Verantwortung übernehmen, insbesondere bei der Heizungsplanung. Denn in keinem anderen Bereich verbrauchen wir so viel Energie wie bei der Raumheizung.

Die Vorräte an klassischen Energieträgern Kohle, Erdöl, Erdgas sind bekanntlich begrenzt. Eigentlich sind sie zum Verbrennen viel zu schade. Darüber hinaus beeinflusst ihre Nutzung unser Klima durch toxische Schadstoffe und CO2 und andere Treibhausgase. Eine besonders viel versprechende und zukunftsträchtige Lösung ist die verstärkte Nutzung regenerativer Energiequellen, denn sie beziehen ihre Kraft letztlich aus der Sonne oder der Umwelt.

Eine solche regenerative Energiequelle ist auch die Erdwärme. Sie bezieht ihr Energiepotential aus atomaren Zerfallprozessen im Erdinneren. Durch Sonneneinstrahlung wird dieses Potenzial ständig neu „aufgeladen“.

Es ist erklärter Wille der Bundesregierung, den Anteil regenerativer Energien zu steigern. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber mit seiner ab 1. Februar 2002 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) den Wärmebedarf eines Gebäudes auf einen bestimmten Primärenergiebedarf begrenzt. Neben dem Transmissions- und Lüftungswärmebedarf, der die bisherigen zulässigen Werte (WschVO 95) nach wie vor nicht überschreiten darf, spielen nunmehr Technik und primärenergetische Effizienz der Heizanlage eine entscheidende Rolle. Es gilt die bekannte mathematische Beziehung:

Qmax > Q = ep x ( QH + QTW) [kWh/m²a]

Es bedeuten:
Q = berechneter Primärenergiebedarf des Bau-Objekts
Qmax = maximal zulässiger Bedarf
ep = Aufwandszahl
QH = Raumwärmebedarf des Gebäudes
QTW = Wärmebedarf für das Trinkwasser


Entscheidend ist nun die Aufwandszahl ep. Im Gegensatz zur bisherigen Betrachtung, bei der nur vom Heizöl „im Keller“ oder vom Erdgas „am Brenner“ aus bilanziert wurde, wird nun die gesamte Umwandlungs- und Transportkette des Energieträgers von der Förderung bis zur Nutzenergie „Wärme“ berücksichtigt.

Da eine Erdwärmeheizung nur Systemantriebsenergie erfordert und bis zu 80 % der Nutzwärme dem Erdboden entzieht, liegt ihre primärenergetische Aufwandszahl immer unter 1. Umgekehrt liegt die Aufwandszahl bei Systemen mit fossiler Verbrennung (auch bei der Brennwerttechnik ) immer über 1.

Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen diese Zusammenhänge:



Im linken Beispiel ergibt sich als Aufwandszahl:
ep = (102,8 + 4,7)/ 69,3 = 1,55
im rechten:
ep = 55/ 69,3 = 0,79



Die gewählten Beispiele machen deutlich, dass in Zukunft die Aufgabe einer Gebäudeplanung nicht mehr mit dem Nachweis eines ausreichenden Wärmeschutzes abgeschlossen ist und anschließend der Heizungsplaner oder -installateur jede beliebige Beheizungsart wählen kann, sondern dass von Anfang an die Effizienz der Heizanlage in die Planungs-Überlegungen mit einbezogen werden muss. Der Gesetzgeber überlässt es dabei dem Planer, ob er eine ineffiziente und damit meist kostengünstigere Heizanlage wählt und dann zusätzlich Kosten für einen erhöhten Wärmeschutz in Kauf nimmt oder umgekehrt. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht diesen Zusammenhang.