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Der Umwelt zuliebe
Schutz des Klimas:
Alle gesellschaftlich relevanten Kreise sind sich darüber einig,
dass zum Schutz unseres Klimas der Treibhauseffekt verringert werden muss.
Zu den notwendigen Maßnahmen gibt es allerdings unterschiedliche
Meinungen.
Schonung wertvoller Ressourcen:
Weitgehend unbestritten ist, dass der Einsatz fossiler Energieträger
verringert werden muss. Denn diese Vorräte sind begrenzt und bei jeder
Verbrennung entsteht die Umwelt schädigendes Kohlendioxid (CO2).
Größtes Sparpotenzial bei der Raumheizung:
Das Ziel Ressourcen zu schonen, lässt sich am wirkungsvollsten
dort betreiben, wo die meiste Energie verbraucht wird und die Umstellung
auch materielle Vorteile hat. In Deutschland verbrauchen die privaten Haushalte
die meiste Energie und zwar vor allem für die Raumheizung. Energiesparen
geht also jeden an.
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Zwei denkbare Wege des Energiesparens:
Wer nicht vollständig auf Energie verzichten will, hat nur zwei
Möglichkeiten:
- Den effizienteren Einsatz durch Verringerung aller Verluste bei der
Umwandlung von Primärenergie zu Nutzenergie
- Energierückgewinnung, sowohl am Ort der Nutzung als auch aus der
Umwelt. Denn die Umwelt (Luft, Boden, Wasser) nimmt die gesamte aus der
Natur stammende oder vom Menschen produzierte (Ab-)Wärme auf.
Steigerung der Effizienz:
Im Bereich der Raumwärme hat daher die Verringerung der
Wärmeverluste durch wärmesparende Bauweisen und/oder bessere
Dämmung der Außenhülle oberste Priorität. Wenn
zusätzlich Heizsysteme eingesetzt werden, die Primärenergie
effizienter in Nutzenergie umwandeln und/oder zusätzlich Energie
aus der Umwelt oder Abwärme gewinnen, dann sind wir auf dem
richtigen Weg.
Neue Energieeinsparverordnung:
Genau dieses Ziel verfolgt die neue, ab 1. Februar 2002 gültige
Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Bauherr ist nun verpflichtet,
zusammen mit dem Bauantrag nicht nur einen ausreichenden Wärmeschutz
nachzuweisen. Das zu beheizende Objekt darf zudem auch einen gewissen,
vom Gebäude abhängigen jährlichen Primärenergiebedarf
nicht überschreiten.
Diese neue Regelung gilt in erster Linie für Neubauten. Die
Verordnung hat aber auch auf den Altbaubestand Auswirkungen, insbesondere
dann, wenn es sich um dort installierte veraltete Heizanlagen handelt
oder wesentliche Veränderungen an der Bausubstanz vorgenommen
werden.
Entscheidungsbedarf für den Bauherrn:
Damit spielt heute bei der Planung eines Bauvorhabens nicht nur die
bauphysikalische Seite (Wärmedämmung), sondern auch die Heiztechnik
(Art der Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung) eine entscheidende
Rolle (Näheres siehe unter Architekten-Information).
Kurzum: Der Bauherr hat Optionen - und es liegt an ihm, sie clever
zu nutzen.
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